Förderung für Fenster und Türen
Der Austausch alter Fenster und Türen wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom BAFA bezuschusst. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt – und übernehmen die technischen Nachweise für Ihren Antrag.
15 % der Kosten als Zuschuss
Fenster und Haustüren zählen zur Gebäudehülle und werden im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen vom BAFA gefördert – als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Auch außenliegender Sonnenschutz wie Rollläden und Raffstore ist förderfähig, wenn er bestimmte Anforderungen erfüllt.
15 %
Grundförderung auf die förderfähigen Kosten für den Austausch von Fenstern und Haustüren. Förderfähig sind Material und Einbau – bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten.
+5 %
iSFP-Bonus bei Umsetzung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans. Er gilt nur für den Teil der Ausgaben oberhalb des Rahmens, der ohne iSFP gelten würde – dafür erhöht er diesen Rahmen zugleich. Siehe Hinweis unten.
Die Förderung ist unser Teil der Arbeit
Die meisten Eigentümer lassen den Zuschuss nicht liegen, weil ihnen das Geld gleichgültig wäre – sondern weil Antrag, Portal, Nachweise und Fristen nach Aufwand aussehen. Genau das nehmen wir Ihnen ab.
Ihr Leistungsvertrag steht unter aufschiebender Bedingung: Er wird erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt. Kommt sie nicht, entsteht Ihnen daraus keine Verpflichtung – und keine Kosten.
Sie unterschreiben einmal die BAFA-Vollmacht, danach reichen wir den Antrag als bevollmächtigte Person für Sie ein und sind Ansprechpartner der Behörde. Sie müssen sich nicht durch das Portal arbeiten.
Uw-Werte und Herstellerdatenblätter für den Antrag, nach der Montage die Fachunternehmererklärung über die ordnungsgemäße Ausführung. Beides liegt ohnehin bei uns im Haus.
Auch nach dem Einbau: Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums vorliegen. Wird er versäumt, ist der gesamte Zuschuss verloren.
Das muss Ihr neues Fenster leisten
Förderfähig sind nur Fenster und Türen, die bestimmte energetische Mindestanforderungen erfüllen und fachgerecht eingebaut werden.
- Uw-Wert (je niedriger, desto besser)höchstens 0,95 W/(m²K)
- Verglasungi. d. R. Dreifachverglasung erforderlich
- Einbaudurch Fachbetrieb mit Fachunternehmererklärung
- Antragstellungvor Vorhabenbeginn – mit bedingtem Vertrag
Was der Uw-Wert bedeutet
Der Uw-Wert sagt, wie viel Wärme ein Fenster nach draußen durchlässt. Je niedriger die Zahl, desto besser gedämmt ist das Fenster – und desto weniger Heizung geht verloren. Die Balken zeigen, wie stark die Unterschiede in der Praxis ausfallen.
Das BAFA verlangt, dass bei der Antragstellung bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegt – und zwar einer mit aufschiebender Bedingung. Das heißt: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die Förderzusage da ist. Kommt sie nicht, entsteht Ihnen daraus keine Verpflichtung.
Teuer wird nur der umgekehrte Weg: ein unbedingter Auftrag vor der Antragstellung gilt als Vorhabenbeginn – dann ist der Zuschuss weg. Genau deshalb arbeiten wir ausschließlich mit der bedingten Fassung.
So kommen Sie zu Ihrem Zuschuss
Kostenlos und unverbindlich. Das Angebot enthält bereits alle Angaben, die der Antrag später braucht – allen voran den Uw-Wert jedes Elements.
Sie unterschreiben – aber der Vertrag wird erst wirksam, wenn das BAFA die Förderung bewilligt. Bleibt die Zusage aus, bleibt der Vertrag wirkungslos und Sie stehen zu nichts in der Pflicht. Das ist keine Konstruktion von uns, sondern genau die Form, die das BAFA bei Antragstellung verlangt.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle – dazu zählen Fenster und Türen – ist eine eingetragene Fachkraft aus der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes verpflichtend. Sie erstellt vor der Antragstellung die Technische Projektbeschreibung. Wir stellen den Kontakt her und liefern ihr die technischen Daten zu. Ersetzen können wir sie nicht – das darf kein Handwerksbetrieb.
Wir stellen den Antrag im BAFA-Portal zusammen und reichen ihn als bevollmächtigte Person für Sie ein. Dafür unterschreiben Sie einmal die BAFA-Vollmacht; danach sind wir Ansprechpartner der Behörde. Sie müssen sich weder durch das Portal arbeiten noch Fristen im Blick behalten.
Mit der Zusage wird Ihr Vertrag wirksam, und das Vorhaben darf beginnen. Wir bestellen, liefern und montieren.
Nach der Montage bestätigen wir die ordnungsgemäße Ausführung und die erreichten Uw-Werte – das Dokument, das der Nachweis zwingend braucht.
Rechnung, Zahlungsnachweis und Erklärungen stellen wir zusammen und reichen sie fristgerecht ein. Die Frist läuft sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums – sie zu verpassen kostet den gesamten Zuschuss.
Was Eigentümer uns zur Förderung am häufigsten fragen
Der Grundsatz sind 15 % der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kommen 5 % hinzu – seit dem 21. Juli 2026 allerdings nur noch für den Teil der Ausgaben oberhalb des Rahmens, der ohne iSFP gelten würde. Beim Einfamilienhaus sind das 30.000 €, bei einem Haus mit sechs Wohnungen 105.000 €. Bei einem typischen Fenstertausch im Einfamilienhaus bleibt es deshalb meist bei 15 %. Wir rechnen Ihnen das an Ihrem konkreten Angebot gerne einmal durch.
Beides in einem Zug – und in dieser Reihenfolge: Zuerst unterschreiben Sie den Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung, dann geht der Antrag raus. Das BAFA verlangt ausdrücklich, dass bei der Antragstellung bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegt, dessen Wirksamkeit von der Förderzusage abhängt. Sie binden sich damit nicht: Ohne Bescheid wird der Vertrag nicht wirksam. Teuer wird nur der umgekehrte Weg – ein unbedingter Auftrag vor der Antragstellung gilt als Vorhabenbeginn und kostet den Zuschuss. Den Antrag selbst übernehmen wir mit Ihrer Vollmacht.
Ja. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – dazu gehören Fenster und Haustüren – ist eine in der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes eingetragene Fachkraft verpflichtend. Sie erstellt vor dem Antrag die Technische Projektbeschreibung und nach dem Einbau den technischen Nachweis. Ihre Kosten sind selbst zur Hälfte förderfähig. Als Fachbetrieb können wir diese Rolle nicht übernehmen; wir liefern die technischen Daten zu.
Höchstens 0,95 W/(m²K) für das gesamte Fenster aus Rahmen und Glas. Je niedriger dieser Wert, desto weniger Wärme geht verloren. Unsere Systeme erreichen je nach Material 0,6 bis 0,79 W/(m²K) und liegen damit sicher unterhalb der Grenze.
Ja, mit eigenen Grenzwerten: Eine Haustür muss einen Ud-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K) erreichen. Ist sie zusätzlich einbruchhemmend nach RC2 ausgeführt, verschärft sich die Anforderung auf 1,1 W/(m²K). Welche Kombination Ihre Wunschtür erreicht, prüfen wir vor der Bestellung.
Nur unter einer Bedingung: Der Sonnenschutz muss über eine automatisierte, tageslicht- oder temperaturabhängige Steuerung verfügen und für eine optimierte Tageslichtversorgung ausgelegt sein. Ein handbetriebener Rollladen ist nicht förderfähig. Wenn Förderung für Sie ein Thema ist, planen wir die Steuerung von Anfang an mit ein.
Dann bleibt der Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), bis zu 40.000 € je Objekt. Voraussetzung ist ein mindestens zehn Jahre altes, selbst bewohntes Haus. Ein Antrag vorab entfällt, dafür ist beides für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar – Sie entscheiden sich für einen Weg. Welcher günstiger ist, hängt von Ihrer Steuerlast ab; das gehört in die Hand Ihrer Steuerberatung.
Der BAFA-Zuschuss ja – der förderfähige Kostenrahmen gilt je Wohneinheit und Kalenderjahr, was bei Mehrfamilienhäusern spürbar ins Gewicht fällt. Der Steuerbonus nach § 35c EStG dagegen nicht, der setzt Selbstnutzung voraus. Vermieter setzen die Kosten stattdessen über Werbungskosten oder Abschreibung an. Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung liefern wir Ihnen die technischen Kennwerte je Einheit.
Die technischen Angaben liefern wir
Sie stellen den Antrag gemeinsam mit Ihrem Energieeffizienz-Experten, wir liefern die Kennwerte der eingebauten Elemente und die Fachunternehmererklärung. Fordern Sie direkt ein förderfähiges Angebot an.
Angebot mit Förderung anfragenStand: September 2026. Fördersätze, Grenzwerte und Verfahren der BAFA-Förderung können sich ändern. Diese Seite ersetzt keine individuelle Förder- oder Steuerberatung; bitte lassen Sie sich die aktuell gültigen Bedingungen zusätzlich beim BAFA oder durch einen unabhängigen Energieberater bestätigen.